Fraud Alert

Double A (1991) Public Company Limited und seine weltweiten verbundenen Unternehmen („Double A“) verpflichten sich, im Einklang mit internationalen Grundsätzen der Unternehmensführung und den bewährten Praktiken des Unternehmensmanagements zu handeln.

Sie können Beschwerden oder Bedenken wegen vermuteter Gesetzesverstöße, unehrlicher oder betrügerischer Aktivitäten, rechtswidrigen Verhaltens oder anderer mutmaßlicher Handlungen, die gegen die oben genannten Grundsätze verstoßen, über den Hinweisgeberkanal an den Geschäftsführer und/oder den Leiter der internationalen Revision von Double A richten. Hier klicken. Betrifft die Beschwerde einen Direktor des Unternehmens oder eine Person in einer höheren Position, kann die hinweisgebende Person ihre Meldung direkt per E-Mail an CGS@doublea1991.com senden.

Richtlinie zum Schutz und zur Belohnung von Hinweisgebern:

  1. Die Identität der hinweisgebenden Person wird so vertraulich wie möglich behandelt. Auch die Meldungen werden soweit möglich vertraulich behandelt.
  2. Double A stellt sicher, dass hinweisgebende Personen keine nachteiligen Folgen erleiden, wenn sie im Einklang mit dieser Richtlinie in gutem Glauben mutmaßlich rechtswidrige Handlungen oder sonstiges Fehlverhalten melden.
  3. Double A untersagt Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die aufgrund der begründeten Annahme einer möglichen Verletzung oder eines mutmaßlichen Fehlverhaltens eine Meldung abgegeben haben.
  4. Personen, die der Ansicht sind, infolge ihrer Meldung Vergeltungsmaßnahmen oder andere nachteilige Folgen erlitten zu haben, sollten sich umgehend an den oben genannten Hinweisgeberkanal wenden, um Unterstützung zu erhalten.
  5. Double A gewährt der hinweisgebenden Person eine finanzielle Belohnung von 1.500 USD, wenn die eingereichten Unterlagen oder Informationen zur Aufdeckung von Straftaten, Betrug, Korruption oder Fehlverhalten der betreffenden Parteien führen.
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